Wohnen & Verträge

Mietvertrag kündigen: Was du beachten solltest

7. August 2026 · 5 Min. Lesezeit

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Bei der Kündigung einer Mietwohnung kommt es auf Frist und Form an. Als Mieter kannst du einen unbefristeten Mietvertrag ordentlich kündigen, ohne einen Grund zu nennen – aber du musst die Frist und die Schriftform einhalten, damit die Kündigung wirksam ist.

Dieser Ratgeber zeigt dir, worauf du achten solltest, wenn du deinen Mietvertrag kündigst. Weil Mietrecht schnell komplex wird, ist er bewusst vorsichtig gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung.

Weiterlesen: Vertrag kündigen: PflichtangabenNebenkostenabrechnung prüfen

Die Kündigungsfrist für Mieter

Als Mieter gilt für die ordentliche Kündigung in der Regel eine Frist von drei Monaten. Üblicherweise muss die Kündigung dafür bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat mitzählt. Einen Grund musst du als Mieter für die ordentliche Kündigung nicht angeben. Prüfe zusätzlich deinen Vertrag, ob dort (zulässige) Besonderheiten stehen.

Form: schriftlich und unterschrieben

Eine Mietkündigung braucht die Schriftform: Sie muss auf Papier stehen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail, SMS oder ein Anruf reichen nicht aus. Verschicke die Kündigung als Brief und sichere den Zugang, zum Beispiel per Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen.

Alle Mieter müssen unterschreiben

Stehen mehrere Personen im Mietvertrag (etwa Paare oder eine WG), müssen in der Regel alle die Kündigung unterschreiben, und sie muss an alle Vermieter gerichtet sein. Fehlt eine Unterschrift, kann die Kündigung unwirksam sein. Das ist ein häufiger Stolperstein.

Diese Angaben gehören ins Schreiben

  • Namen und Anschrift aller Mieter und des Vermieters.
  • Die genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Lage/Etage).
  • Ein klarer Satz, dass du das Mietverhältnis kündigst.
  • Der Kündigungstermin (zum nächstmöglichen Zeitpunkt).
  • Die Bitte um eine Bestätigung und um einen Termin zur Wohnungsübergabe.
  • Ort, Datum und Unterschrift aller Mieter.

Schritt für Schritt

  1. Frist berechnen

    Kündigungsfrist prüfen und den spätestmöglichen Zugangstermin bestimmen.

  2. Schreiben aufsetzen

    Wohnung, Mieter, Vermieter und klaren Kündigungswillen eintragen.

  3. Alle unterschreiben lassen

    Jede im Vertrag genannte Person unterschreibt eigenhändig.

  4. Nachweisbar zustellen

    Als Brief mit Zugangsnachweis senden und um Bestätigung bitten.

Worauf du achten solltest

Miet- und Kündigungsrecht ist komplex, und Sonderfälle (Staffel- oder Zeitmietverträge, fristlose Kündigung, Kündigung durch den Vermieter) folgen eigenen Regeln. Wenn du unsicher bist oder es zu Streit kommt, wende dich an einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung. Denk außerdem an offene Punkte wie die Wohnungsübergabe, die Kaution und eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fehler

  • Die Kündigungsfrist oder den Zugangstermin falsch berechnen.
  • Per E-Mail statt schriftlich mit Unterschrift kündigen.
  • Nicht alle im Vertrag genannten Mieter unterschreiben lassen.
  • Den Zugang beim Vermieter nicht nachweisen können.

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Für die ordentliche Kündigung durch den Mieter gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss üblicherweise bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat zählt.

Muss ich einen Grund angeben?

Für die ordentliche Kündigung als Mieter in der Regel nicht. Anders ist es bei einer fristlosen Kündigung oder bei einer Kündigung durch den Vermieter – dort gelten eigene, strengere Regeln.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Nein. Eine Mietkündigung braucht die Schriftform: auf Papier, eigenhändig unterschrieben. E-Mail, SMS oder Anruf genügen nicht.

Müssen alle Mieter unterschreiben?

In der Regel ja: Stehen mehrere Personen im Vertrag, müssen alle unterschreiben, und die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein. Sonst kann sie unwirksam sein.

Was, wenn ich unsicher bin?

Mietrecht ist komplex. Bei Unsicherheit oder Streit hilft ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber ist nur eine allgemeine Orientierung.

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